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Hinweis (Stand 10.04.2022):
Mit dem neuen Bundesinfektionsschutzgesetz gelten seit dem 3. April 2022 nur noch "Basisschutzmaßnahmen" in bestimmten Bereichen.
Für die Proben und Veranstaltungen der Stadtkapelle bedeutet das:
- - Keine Zugangsbeschränkungen (3G, 2G, 2G+, ...) mehr für Proben und Veranstaltungen.
- - Allgemeine Schutz- und Hygienemaßnahmen sind nicht mehr verpflichtend, bleiben aber empfohlen.
- - Mindesabstände und (FFP2-) Masken (auch in Innenräumen) sind nicht mehr vorgeschrieben.